Auf der Frühjahrstagung am vergangenen Wochenende berichtete Hans-Joachim Bannier in einem Vortrag über den aktuellen Stand des zwischen der EU-Kommission, dem Ministerrat und dem EU-Parlament ausgehandelten Gesetzentwurfs („Trilog-Verhandlungen“), der eine komplette Deregulierung neuer Gentechnikpflanzen vorsieht.
Hierbei sollen die Risikoprüfung und die Kennzeichnungspflicht für den Verbraucher, die Rückholbarkeit im Schadensfall sowie die Schutzmöglichkeiten vor Kontaminationen und Haftungsregelungen komplett abgeschafft werden.
In dem Papier von Hans-Joachim Bannier sind die Pläne und deren Auswirkungen dargestellt. Dort findet man auch einen Link mit den Kontaktdaten der deutschen EU-Parlamentarier. Siehe hier:
Gentechnik-Deregulation im EU-Parlament – Sachstand Mai 2026
Im Juni findet die Beratung des Europäischen Parlaments über das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen statt. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn möglichst viele Personen deutsche Parlamentarier vor dieser Sitzung anschreiben würden, um dem gesellschaftlichen Widerstand gegen diesen Gesetzentwurf Ausdruck zu verleihen und diesen zu verstärken.
Wir bitten um Unterstützung dieser Aktion !!
Wer nicht selbst einen Text verfassen will, kann auch mit Hilfe der Seite des Biohändlers Rapunzel mit wenig Aufwand und nur einem Klick einen vorgefertigten Text an alle 81 deutschen EU-Parlamentarier versenden. Siehe hier:
https://www.rapunzel.de/unser-engagement/gentechnik
Hier auch noch ein aktueller Bericht, der beschreibt, wie auch bereits jetzt schon bestehende Regeln und Gesetze durch das Europäische Patentamt (EPA) umgangen werden. Denn durch einen juristischen Kniff werden Patente auf natürliche Gene vergeben, wodurch auch die betroffenen Pflanzen unter den Patentschutz fallen. Damit führt das EPA das eigentliche Patentierungsverbot ad absurdum und privatisiert Erbgut, das rechtlich davon ausgeschlossen sein sollte:
https://www.no-patents-on-seeds.org/de/Bericht-KWS-Mais
Die Rechtswidrigkeit bei einem Verzicht auf Risikoprüfungen bei dem Einsatz neuer Gentechnik wir aus juristischer Sicht in diesem Artikel im „Tagesspiegel“ erläutert:
Verzicht auf Risikoprüfungen bei neuer Gentechnik ist rechtswidrig
Inzwischen liegt auch ein Rechtsgutachten vor, erstellt im Auftrag des BÖLW (Bund ökolog. Lebensmittelwirtschaft), das den Plänen der EU in Sachen Gentechnik-Deregulierung haarsträubende Rechtsfehler bescheinigt und an Beispielen aufzeigt, welch katastrophale Folgen die Praktizierung der geplanten Deregulierung haben könnte.
Hier ein Textauszug aus dem Gutachten, das ein besonders hanebüchenes Faktum aufgreift:
"Für sonstige, z.B. industriell genutzte NGT-Pflanzen würden nicht einmal die Anforderungen an die allgemeine Produktsicherheit nach dem Produktsicherheitsgesetz gelten. Nach der NGT-Verordnung könnte z.B. ein durch NGT für industrielle Zwecke optimierter Raps, der für Menschen und Tiere giftig ist, uneingeschränkt angebaut werden, ohne dass dessen Giftigkeit vor Inverkehrbringen überhaupt geprüft werden müsste. Würde ein solcher NGT-Raps beim Anbau auf benachbarte Rapsfelder auskreuzen und dieser Raps zu Lebens- oder Futtermittelzwecken verwendet, könnte das zu Vergiftungen führen. Aufgrund der fehlenden Risikoprüfung des NGT-Rapses würde es möglicherweise lange dauern, bis überhaupt festgestellt würde, dass die Vergiftungen von dem NGT-Raps herrühren. Auch nach einer entsprechenden Feststellung hätten die für Gentechnik zuständigen Behörden keine Handhabe, die Verwendung des NGT-Rapses einzuschränken. Die Lebensmittelbehörde könnte lediglich dem Eigentümer des betroffenen Rapses untersagen, diesen Raps für Lebens- oder Futtermittelzwecke zu verwenden".
Hier das vollständige Gutachten:

