Deregulierung der Gentechnik – Schreiben an die EU-Parlamentarier

07.05.2026

Auf der Frühjahrs­tagung am vergangenen Wochen­ende berichtete Hans-Joachim Bannier in einem Vortrag über den aktuellen Stand des zwischen der EU-Kommission, dem Ministerrat und dem EU-Parlament ausge­handelten Gesetz­entwurfs („Trilog-Verhandlungen“), der eine komplette Deregulierung neuer Gentechnik­pflanzen vorsieht.

Hierbei sollen die Risiko­prüfung und die Kennzeichnungs­pflicht für den Verbraucher, die Rückhol­barkeit im Schadens­fall sowie die Schutz­möglich­keiten vor Kontaminationen und Haftungs­regelungen komplett abgeschafft werden.

In dem Papier von Hans-Joachim Bannier sind die Pläne und deren Auswirkungen dargestellt. Dort findet man auch einen Link mit den Kontakt­daten der deutschen EU-Parlamentarier. Siehe hier:

Gentechnik-Deregulation im EU-Parlament – Sachstand Mai 2026

Im Juni findet die Beratung des Europäischen Parlaments über das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen statt. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn möglichst viele Personen deutsche Parlamentarier vor dieser Sitzung anschreiben würden, um dem gesellschaft­lichen Wider­stand gegen diesen Gesetz­entwurf Ausdruck zu verleihen und diesen zu verstärken.

Wir bitten um Unterstützung dieser Aktion !!

Wer nicht selbst einen Text verfassen will, kann auch mit Hilfe der Seite des Biohändlers Rapunzel mit wenig Aufwand und nur einem Klick einen vorge­fertigten Text an alle 81 deutschen EU-Parlamentarier versenden. Siehe hier:

https://www.rapunzel.de/unser-engagement/gentechnik

Hier auch noch ein aktueller Bericht, der beschreibt, wie auch bereits jetzt schon bestehende Regeln und Gesetze durch das Europäische Patentamt (EPA) umgangen werden. Denn durch einen juristischen Kniff werden Patente auf natür­liche Gene vergeben, wodurch auch die betroffenen Pflanzen unter den Patent­schutz fallen. Damit führt das EPA das eigentliche Patentierungs­verbot ad absurdum und privatisiert Erbgut, das rechtlich davon ausge­schlossen sein sollte:

https://www.no-patents-on-seeds.org/de/Bericht-KWS-Mais

Die Rechts­widrigkeit bei einem Verzicht auf Risiko­prüfungen bei dem Einsatz neuer Gentechnik wir aus juristischer Sicht in diesem Artikel im „Tagesspiegel“ erläutert:

Verzicht auf Risikoprüfungen bei neuer Gentechnik ist rechtswidrig

Inzwischen liegt auch ein Rechts­gutachten vor, erstellt im Auftrag des BÖLW (Bund ökolog. Lebensmittel­wirtschaft), das den Plänen der EU in Sachen Gentechnik-Deregulierung haar­sträubende Rechts­fehler bescheinigt und an Beispielen aufzeigt, welch katastrophale Folgen die Praktizierung der geplanten Deregulierung haben könnte.

Hier ein Text­auszug aus dem Gutachten, das ein besonders hanebüchenes Faktum aufgreift:
"Für sonstige, z.B. industriell genutzte NGT-Pflanzen würden nicht einmal die Anforderungen an die allgemeine Produkt­sicherheit nach dem Produkt­sicherheits­gesetz gelten. Nach der NGT-Verordnung könnte z.B. ein durch NGT für industrielle Zwecke optimierter Raps, der für Menschen und Tiere giftig ist, uneingeschränkt angebaut werden, ohne dass dessen Giftigkeit vor Inverkehr­bringen überhaupt geprüft werden müsste. Würde ein solcher NGT-Raps beim Anbau auf benachbarte Rapsfelder auskreuzen und dieser Raps zu Lebens- oder Futtermittel­zwecken verwendet, könnte das zu Vergiftungen führen. Aufgrund der fehlenden Risiko­prüfung des NGT-Rapses würde es möglicher­weise lange dauern, bis überhaupt festgestellt würde, dass die Vergiftungen von dem NGT-Raps herrühren. Auch nach einer entsprechenden Feststellung hätten die für Gentechnik zuständigen Behörden keine Handhabe, die Verwendung des NGT-Rapses einzu­schränken. Die Lebensmittel­behörde könnte lediglich dem Eigentümer des betroffenen Rapses untersagen, diesen Raps für Lebens- oder Futtermittel­zwecke zu verwenden".

Hier das vollständige Gutachten:

GGSC-Gutachten