Erneuerung des EU-Saatgutrechts

15.03.2024

Zahl­reiche Umwelt- und Landwirt­schafts­verbände lehnen den von der EU-Kommission veröffent­lichten Vorschlag zur Neu­gestaltung des Saatgut­rechts ab. In der Diskussion stehen die Richt­linien zur Erzeugung und Vermarktung von Pflanzen- und Forst­vermehrungs­gut. Die Verbände fürchten um das umfassende Recht am eigenen Saat­gut und den Erhalt der Kultur­pflanzen­vielfalt.

Nun haben einige der EU-Abgeordneten über­raschend einen Alternativ-Vorschlag zum monate­lang verhandelten über­partei­lichen Kompromiss im Umwelt-Ausschuss vorgelegt. Nach erster Durch­sicht des Textes erschreckt der Inhalt.

Demnach wäre unter anderem zukünftig eine Weiter­gabe von samen­festem traditionellem Saat­gut z. B. an Land­wirt:innen nicht mehr möglich.

Bäuer:innen dürften selbst gezogenes Saatgut und auch Obst-Edel­reiser nicht einmal mehr kostenlos weiter­geben.

Die Sorten­zulassung soll weiterhin mit einem hohen Bürokratie-Aufwand verbunden und damit auf Industrie-Sorten zuge­schnitten bleiben.

Die Vorschläge erwecken den Eindruck, dass hinter diesem „alternativen Vorschlag“ die Interessen der Agro­chemie-Konzerne und ihrer geschulten, versierten und allseits präsenten Lobbyisten stecken.

ARCHE NOAH ist die einzige in Brüssel vertretene Saatgut-Organisation, die sich bemüht, den Gesetzes­vorschlag detailliert zu analysieren, juristisch wasser­dichte Änderungs­anträge zu entwerfen und die EU-Parlamentarier:innen davon zu über­zeugen.

Hierfür sind finanzielle Mittel notwendig, um diese notwendige Arbeit in Brüssel zu unter­stützen.

Weitere Informationen und die Möglich­keit, die Fort­führung dieser wichtigen Arbeit mit einer Spende zu unter­stützen, erhält man unter:

» https://mitmachen.arche-noah.at/de/node/58