Beteiligung an EU-Konsultation / Einspruch gegen TTIP

20.11.2018

Die EU hat aufgrund der zahlreichen Kritik ein sog. „Konsultationsverfahren“ zum TTIP-Abkommen über Investitionsschutz im europäisch-amerikanischen Handel eingerichtet. Auch wenn sich dies eher an Juristen oder Firmen, die in Amerika investieren wollen, zu richten scheint als an den normalen EU-Bürger, halte ich es für sinnvoll, dort ebenfalls sich zu Wort zu melden.

Denn das Ganze betrifft auch Obst bzw. Obstbäume.

Das Münchner Umwelt-Institut hat dazu eine gute Vorlage geliefert, die man entweder übernehmen oder auch umtexten und nach eigenem Geschmack verändern kann, um das Konsultations­verfahren der EU zu einem Protestinstrument gegen TTIP, CETA und Sonderrechte für Konzerne umzuwandeln:

» www.umweltinstitut.org

Bekanntlich verhandelt die Europäische Union seit Juli 2013 hinter verschlossenen Türen über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP). Ein Teil des Abkommens sollen Investitionsschutzklauseln sein, die es Konzernen erlauben würden, bei Gesetzesänderungen, die ihre Gewinnchancen mindern, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen. Diese Streitfälle werden vor geheim tagenden Schiedsstellen verhandelt. Demokratie sieht anders aus ...

Um Dampf aus der Debatte zu nehmen, kündigte der liberale Handelskommissar Karel de Gucht an, „die europäische Öffentlichkeit“ zu „konsultieren“. Doch die Grundfrage, ob die Bürgerinnen und Bürger in Europa das Abkommen überhaupt wollen, wird in diesem Konsultationsverfahren nicht gestellt. Es wird auch nicht gefragt, ob sie Investitionsschutz wollen oder nicht.

Das Verfahren enthält zynische Formulierungen, in denen Investitions­schutzrechte für Konzerne mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf eine Ebene gestellt wird. Das ist kaum erträglich und sollte entsprechend beantwortet werden ...!

Hans-Joachim Bannier für den Pomologen-Verein