Pomologen-Verein e.V.

Neue Gentechnik: Verantwortungslose Entscheidung

AbL prüft Klage und bittet um Unterstützung

Anfrage: Unterstützung für eine Klage­prüfung gegen die Neue Gentechnik-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Aktive zur Sicherung der gentechnikfreien Erzeugung,

am 17. Juni 2026 hat das Europa­parlament mehrheitlich dem Gesetzes­entwurf zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen zugestimmt. Das ist aus Sicht der AbL e.V. (Arbeits­gemein­schaft bäuerliche Land­wirt­schaft) verantwortungslos. Die wirtschaft­liche Grund­lage für viele Saatgut­züchtende, landwirt­schaft­liche und gärtnerische Betriebe sowie Lebensmittel­verarbeiter ist damit infrage gestellt. Denn unser Saatgut, die bäuerliche Landwirt­schaft und Lebensmittel­erzeugung sowie unsere Umwelt sind in massiver Gefahr. Eine gentechnik­freie Saatgut- und Lebensmittel­erzeugung ist nicht mehr möglich, weder konventionell noch ökologisch, oder nur noch mit hohen Kosten, hohem Aufwand und unüber­schaubaren Risiken zu Lasten der gentechnik­freien Erzeuger:innen. Das ist inakzeptabel! Auch deshalb, weil nach wie vor ein Großteil der Bürger:innen keine Gentechnik auf dem Teller will.

Was hat das für Folgen?
Laut neuem Gentechnik-Gesetz, das Mitte 2028 in Kraft treten soll, können nun Neue Gentechnik (NGT)-Pflanzen ohne Risiko­prüfung, ohne verpflichtende Nachweis­verfahren, ohne Rückhol­möglich­keit im Schadensfall, ohne Transparenz der Anbauorte, ohne Schutz­möglich­keiten vor Gentechnik-Verunreinigungen, ohne Haftung und ohne Kennzeichnungs­pflicht bis zum Endprodukt in unsere Umwelt, in unser Saatgut, auf unsere Felder und in unsere Lebens­mittel kommen. Zu erwarten ist zudem eine Patentflut. Deshalb ist es inakzeptabel, dass während des Gesetzgebungs­prozesses keine rechts­sicheren Verbote von Patenten auf Pflanzen, deren Produkte und Eigen­schaften durchgesetzt werden konnten. Das alles bedroht unsere Ernährungs­souveränität. 

Warum prüfen wir eine Direktklage?
Seit einigen Monaten prüfen die Arbeits­gemeinschaft bäuerliche Landwirt­schaft (AbL) e.V., die die gentechnik­freie Landwirt­schaft sichern will, und FaNaL e.V. (Verein zur Förderung einer nachhaltigen Landwirt­schaft), ob gegen das neue EU-Gesetz in Form einer „Direktklage“ gerichtlich vorgegangen werden kann. Eine Direkt­klage ist v.a. für Mitglied­staaten vorgesehen. Da aber auch die gentechnik­freien Wirtschafts­akteure und die Umwelt massiv von der geplanten Deregulierung betroffen sein werden, will die AbL diesen Weg mit Wirtschafts­akteuren bestreiten und versuchen per Direkt­klage die Deregulierungs-Verordnung zu stoppen. Um eine Direkt­klage einzureichen, gilt eine kurze Klage­frist, deshalb gilt es jetzt schnell und sehr gründlich diesen Klageweg zu prüfen.

Wie können Sie und Ihr dies unterstützen? 

  • Aktuell sind wir dabei, einen Unterstützer­kreis zur Klage gegen die Gentechnik-Verordnung zu gründen. Erste positive Rück­meldungen haben wir bereits. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie und Ihr dabei sein wollen. Bei Interesse am Unterstützer­kreis sehr gerne eine Rück­meldung an: volling(at)abl-ev.de
  • Zudem benötigen wir finanzielle Unter­stützung für die Klage­prüfung gegen die Neue-Gentechnik-Verordnung. Die voraus­sichtliche Summe für die Klage­prüfung bewegt sich in einem höheren 5-stelligen Bereich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie und Ihr als Unter­nehmen, Verband, Stiftung oder Einzel­personen, diese Klage­prüfung finanziell und mental unterstützen. Über den Verein FaNaL e.V. ist es möglich, Spenden­bescheinigungen auszustellen, wenn Sie beim Spenden Ihre Adresse mit angeben. Der Verwendungs­zweck sichert, dass das Geld für die Klage­prüfung verwendet wird.

Überweisung bitte an:

FaNaL-Spenden­konto (gerne auch online: https://www.fanal-ev.de/startseite)

FaNaL e.V.

IBAN: DE68 4785 3520 0002 0293 79

Verwendungszweck: Klageprüfung NGT-VO

Vielen Dank im Voraus! Lassen Sie / Lasst uns gemeinsam diese inakzeptable Deregulierungs-Verordnung stoppen und das Recht auf gentechnik­freie Umwelt und Lebensmittel­erzeugung verteidigen.

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Mit gentechnikfreien Grüßen

Martin Schulz und Claudia Gerster

Bundesvorsitzende der Arbeits­gemeinschaft bäuerliche Landwirt­schaft (AbL) e.V.

Mehr Informationen:
Annemarie Volling
Gentechnik-Expertin der AbL e.V.
FaNaL e.V., c/o AbL e.V. Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg, E-Mail: volling(at)abl-ev.de

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Zur Erläuterung

Es gab im Juni zwei wichtige EU-Entscheidungen

1. Die wirklich problematische Verordnung zur neuen Gentechnik:

Arche Noah schreibt:

Neue Gentechnik: EU-Parlament öffnet Schleusen für Patentflut

17.06.2026: Das EU-Parlament hat heute in Straßburg der Neuen Gentechnik (NGT) einen Freibrief ausgestellt. Einmal mehr wurde verabsäumt, Patente auf klassisch gezüchtete Pflanzen zu stoppen, auch NGT-Pflanzen sind und bleiben grund­sätzlich patentierbar. „Heute ist ein schwarzer Tag für die Vielfalt“ kommentiert Dagmar Urban, Expertin für Saatgut­politik bei ARCHE NOAH. „Das EU-Parlament hat eine historische Chance verpasst, die Monopolisierung unseres Saatguts zu stoppen. Neue Gentechnik heißt vor allem: patentiertes Saatgut. Saatgut-Patente stärken Groß­konzerne und blockieren Innovationen, wie Erfahrungen aus den USA deutlich zeigen“.

Die AbL wird aktiv (war sie auch schon vorher).

Diese Verordnung ist aus Sicht der AbL e.V. verantwortungslos.

Hans-Joachim Bannier (Vorstand Dachverband Kulturpglanzen- und Nutztier­vielfalt e.V.) schreibt dazu per E-Mail an den Vorstand:

„Was vor Jahren noch undenkbar gewesen wäre, ist jetzt leider einge­treten: Auch das EU-Parlament hat jetzt für die völlige Deregulierung der sog. 'Neuen Gentechniken' (NGT) gestimmt. Die Beschlüsse bedeuten einen Verstoß gegen diverse Rechts­normen und rechts­staat­lichen Grundsätze der EU (Verursacher­prinzip, Haftungs­recht, Vorsorge­prinzip), öffnen einer Patentierungs­welle seitens der Saatgut­konzerne Tür und Tor und gefährden damit die Arbeit der Züchter (auch der ökologischen Züchtung) und mittel­fristig die Lebensmittel­versorgung der Menschheit.“

Der fast vollständige Verzicht auf Kenn­zeichnung gentechnisch veränderter Nahrungs­mittel führt dazu, dass wir nicht mehr wissen, was auf den Teller kommt.

Deshalb wird nach einem Unterstützer­kreis gesucht und es gibt die Idee einer Direkt­klage nach EU-Recht, um diese Verordnung zu stoppen. Nach meiner Ansicht müsste das unbedingt versucht werden.

Ich bitte euch deshalb: Lest den Brief der AbL, schaut, was ihr privat helfen könnt, und lasst uns als PV dem Unterstützer­kreis beitreten und eine finanzielle Unter­stützung beschließen. Das sollte schnell passieren.

Schreibt eure Meinung an: vorstand(at)pomologen-verein.de

 

2. Dies ist die andere Verordnung, die einen Tag zuvor beschlossen wurde. Arche Noah kommentiert, dass es hier mit dem Saatgut­recht glimpflich abgegangen ist.

Arche Noah:

EU-Saatgutrecht: Industrie-Angriff auf vielfältige Saatgut-Produktion größtenteils abgewehrt

16.06.2026: Ein Finale, aber kein Ende. Gestern Abend sind in Straßburg die Trilog-Verhandlungen zum neuen EU-Saatgut­recht zu Ende gegangen. Der Angriff der Agrochemie-Konzerne auf eine unabhängige, vielfältige Saatgut-Produktion konnte größten­teils abgewehrt werden. Das neue Saatgut­recht bringt teils lange über­fällige Erleichterungen für die Vielfalt.“

Dennoch gibt es auch hier problematische Passagen. Zwei schwierige Punkte seien genannt:

Susanne Gura (https://kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org) beschrieb per Mail an den PV-Vorstand ein Problem der neuen Verordnung:

Wer im beruflichen Zusammen­hang Saat- und Pflanzgut produziert oder in Verkehr bringt, müsste sich künftig in ein neues Betreiber­register anmelden, mit neuen Pflichten, Kontrollen und national geregelten Gebühren … Die neue EU-Verordnung will zur Vielfalts­erhaltung beitragen, würde aber sogar die kleinsten ErhalterInnen mit neuer Bürokratie belasten. (Auch Reiser­abgabe ist betroffen. Anm. d. Red.)

Arche Noah schreibt: „Scharf kritisiert wird von der Gesellschaft, dass das völker­rechtlich verankerte Recht von Bäuer:innen, ihr eigenes Saat- und Pflanzgut weiter­zugeben und zu verkaufen, nicht vollständig umgesetzt wird. In Wider­spruch zur UNO-Erklärung über die Rechte von Klein­bäuer:innen (UNDROP) dürfen Bäuer:innen in der EU ihre eigenen Sorten auch in Zukunft nicht verkaufen, die unentgeltliche Weiter­gabe wird zudem sowohl Mengen­beschränkungen als auch geografischen Grenzen unterliegen. Für Kulturen wie Mohn und Kartoffeln wird der Tausch komplett verboten. „Die EU-Landwirtschafts­minister:innen verweigern den Bäuer:innen ihr Menschen­recht. Das ist inakzeptabel“.

Weiterlesen:

https://www.abl-ev.de/aktuelles/details/einigung-auf-neues-saatgutrecht

https://www.arche-noah.at/presse-medien/aktuelles/


Wer kennt sie noch, die alten Sorten ?

Fast unmerklich verschwinden seit Jahr­zehnten die Obstbäume aus Gärten und Wiesen unserer Landschaft. Mit ihnen verschwinden viele der alten Sorten, die von unseren Vorfahren genutzt, sorgsam gehütet und vermehrt wurden. Wer kennt noch den Prinzenapfel, die Kirkes Pflaume, die Muskateller Birne oder die Kirsche Königin Hortense?

Mit ihnen sind auch wertvolle Eigenschaften wie z.B. Krankheits­resistenzen unwieder­bringlich verloren. Die Spezialisierung des Handels auf einige wenige Standardsorten beschleunigt den Verlust der genetischen Vielfalt. Dies geht einher mit dem Verschwinden des selbstangebauten Obstes von unserem Speisezettel als eine Folge vereinheitlichter Supermarkt-Früchte.

Obstsorten sind ein lebendiges Kulturerbe, das wir erhalten wollen. Über 20 Jahre Pomologen-Verein e.V. haben sich gelohnt: Unsere Mitglieder konnten viele Sorten erhalten, neue Pflanzungen anlegen und das Wissen weitergeben.

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Obstbau-Geschichte

Herbert Ritthaler hat einen geschichtlichen Abriss zusammen­gestellt, den er leicht abgeändert der Broschüre Pfälzer Obstkultur (erhältlich in unserem Online-Shop) entnommen hat.

Die Obstbau-Geschichte im Überblick als PDF (218 KB)