Pomologen-Verein e.V.
Neue Gentechnik: Verantwortungslose Entscheidung
AbL prüft Klage und bittet um Unterstützung
Anfrage: Unterstützung für eine Klageprüfung gegen die Neue Gentechnik-Verordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktive zur Sicherung der gentechnikfreien Erzeugung,
am 17. Juni 2026 hat das Europaparlament mehrheitlich dem Gesetzesentwurf zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen zugestimmt. Das ist aus Sicht der AbL e.V. (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) verantwortungslos. Die wirtschaftliche Grundlage für viele Saatgutzüchtende, landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe sowie Lebensmittelverarbeiter ist damit infrage gestellt. Denn unser Saatgut, die bäuerliche Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sowie unsere Umwelt sind in massiver Gefahr. Eine gentechnikfreie Saatgut- und Lebensmittelerzeugung ist nicht mehr möglich, weder konventionell noch ökologisch, oder nur noch mit hohen Kosten, hohem Aufwand und unüberschaubaren Risiken zu Lasten der gentechnikfreien Erzeuger:innen. Das ist inakzeptabel! Auch deshalb, weil nach wie vor ein Großteil der Bürger:innen keine Gentechnik auf dem Teller will.
Was hat das für Folgen?
Laut neuem Gentechnik-Gesetz, das Mitte 2028 in Kraft treten soll, können nun Neue Gentechnik (NGT)-Pflanzen ohne Risikoprüfung, ohne verpflichtende Nachweisverfahren, ohne Rückholmöglichkeit im Schadensfall, ohne Transparenz der Anbauorte, ohne Schutzmöglichkeiten vor Gentechnik-Verunreinigungen, ohne Haftung und ohne Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt in unsere Umwelt, in unser Saatgut, auf unsere Felder und in unsere Lebensmittel kommen. Zu erwarten ist zudem eine Patentflut. Deshalb ist es inakzeptabel, dass während des Gesetzgebungsprozesses keine rechtssicheren Verbote von Patenten auf Pflanzen, deren Produkte und Eigenschaften durchgesetzt werden konnten. Das alles bedroht unsere Ernährungssouveränität.
Warum prüfen wir eine Direktklage?
Seit einigen Monaten prüfen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., die die gentechnikfreie Landwirtschaft sichern will, und FaNaL e.V. (Verein zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft), ob gegen das neue EU-Gesetz in Form einer „Direktklage“ gerichtlich vorgegangen werden kann. Eine Direktklage ist v.a. für Mitgliedstaaten vorgesehen. Da aber auch die gentechnikfreien Wirtschaftsakteure und die Umwelt massiv von der geplanten Deregulierung betroffen sein werden, will die AbL diesen Weg mit Wirtschaftsakteuren bestreiten und versuchen per Direktklage die Deregulierungs-Verordnung zu stoppen. Um eine Direktklage einzureichen, gilt eine kurze Klagefrist, deshalb gilt es jetzt schnell und sehr gründlich diesen Klageweg zu prüfen.
Wie können Sie und Ihr dies unterstützen?
- Aktuell sind wir dabei, einen Unterstützerkreis zur Klage gegen die Gentechnik-Verordnung zu gründen. Erste positive Rückmeldungen haben wir bereits. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie und Ihr dabei sein wollen. Bei Interesse am Unterstützerkreis sehr gerne eine Rückmeldung an: volling(at)abl-ev.de
- Zudem benötigen wir finanzielle Unterstützung für die Klageprüfung gegen die Neue-Gentechnik-Verordnung. Die voraussichtliche Summe für die Klageprüfung bewegt sich in einem höheren 5-stelligen Bereich. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie und Ihr als Unternehmen, Verband, Stiftung oder Einzelpersonen, diese Klageprüfung finanziell und mental unterstützen. Über den Verein FaNaL e.V. ist es möglich, Spendenbescheinigungen auszustellen, wenn Sie beim Spenden Ihre Adresse mit angeben. Der Verwendungszweck sichert, dass das Geld für die Klageprüfung verwendet wird.
Überweisung bitte an:
FaNaL-Spendenkonto (gerne auch online: https://www.fanal-ev.de/startseite)
FaNaL e.V.
IBAN: DE68 4785 3520 0002 0293 79
Verwendungszweck: Klageprüfung NGT-VO
Vielen Dank im Voraus! Lassen Sie / Lasst uns gemeinsam diese inakzeptable Deregulierungs-Verordnung stoppen und das Recht auf gentechnikfreie Umwelt und Lebensmittelerzeugung verteidigen.
Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Mit gentechnikfreien Grüßen
Martin Schulz und Claudia Gerster
Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Mehr Informationen:
Annemarie Volling
Gentechnik-Expertin der AbL e.V.
FaNaL e.V., c/o AbL e.V. Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg, E-Mail: volling(at)abl-ev.de




Zur Erläuterung
Es gab im Juni zwei wichtige EU-Entscheidungen
1. Die wirklich problematische Verordnung zur neuen Gentechnik:
Arche Noah schreibt:
Neue Gentechnik: EU-Parlament öffnet Schleusen für Patentflut
17.06.2026: Das EU-Parlament hat heute in Straßburg der Neuen Gentechnik (NGT) einen Freibrief ausgestellt. Einmal mehr wurde verabsäumt, Patente auf klassisch gezüchtete Pflanzen zu stoppen, auch NGT-Pflanzen sind und bleiben grundsätzlich patentierbar. „Heute ist ein schwarzer Tag für die Vielfalt“ kommentiert Dagmar Urban, Expertin für Saatgutpolitik bei ARCHE NOAH. „Das EU-Parlament hat eine historische Chance verpasst, die Monopolisierung unseres Saatguts zu stoppen. Neue Gentechnik heißt vor allem: patentiertes Saatgut. Saatgut-Patente stärken Großkonzerne und blockieren Innovationen, wie Erfahrungen aus den USA deutlich zeigen“.
Die AbL wird aktiv (war sie auch schon vorher).
Diese Verordnung ist aus Sicht der AbL e.V. verantwortungslos.
Hans-Joachim Bannier (Vorstand Dachverband Kulturpglanzen- und Nutztiervielfalt e.V.) schreibt dazu per E-Mail an den Vorstand:
„Was vor Jahren noch undenkbar gewesen wäre, ist jetzt leider eingetreten: Auch das EU-Parlament hat jetzt für die völlige Deregulierung der sog. 'Neuen Gentechniken' (NGT) gestimmt. Die Beschlüsse bedeuten einen Verstoß gegen diverse Rechtsnormen und rechtsstaatlichen Grundsätze der EU (Verursacherprinzip, Haftungsrecht, Vorsorgeprinzip), öffnen einer Patentierungswelle seitens der Saatgutkonzerne Tür und Tor und gefährden damit die Arbeit der Züchter (auch der ökologischen Züchtung) und mittelfristig die Lebensmittelversorgung der Menschheit.“
Der fast vollständige Verzicht auf Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel führt dazu, dass wir nicht mehr wissen, was auf den Teller kommt.
Deshalb wird nach einem Unterstützerkreis gesucht und es gibt die Idee einer Direktklage nach EU-Recht, um diese Verordnung zu stoppen. Nach meiner Ansicht müsste das unbedingt versucht werden.
Ich bitte euch deshalb: Lest den Brief der AbL, schaut, was ihr privat helfen könnt, und lasst uns als PV dem Unterstützerkreis beitreten und eine finanzielle Unterstützung beschließen. Das sollte schnell passieren.
Schreibt eure Meinung an: vorstand(at)pomologen-verein.de
2. Dies ist die andere Verordnung, die einen Tag zuvor beschlossen wurde. Arche Noah kommentiert, dass es hier mit dem Saatgutrecht glimpflich abgegangen ist.
EU-Saatgutrecht: Industrie-Angriff auf vielfältige Saatgut-Produktion größtenteils abgewehrt
16.06.2026: Ein Finale, aber kein Ende. Gestern Abend sind in Straßburg die Trilog-Verhandlungen zum neuen EU-Saatgutrecht zu Ende gegangen. Der Angriff der Agrochemie-Konzerne auf eine unabhängige, vielfältige Saatgut-Produktion konnte größtenteils abgewehrt werden. Das neue Saatgutrecht bringt teils lange überfällige Erleichterungen für die Vielfalt.“
Dennoch gibt es auch hier problematische Passagen. Zwei schwierige Punkte seien genannt:
Susanne Gura (https://kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org) beschrieb per Mail an den PV-Vorstand ein Problem der neuen Verordnung:
Wer im beruflichen Zusammenhang Saat- und Pflanzgut produziert oder in Verkehr bringt, müsste sich künftig in ein neues Betreiberregister anmelden, mit neuen Pflichten, Kontrollen und national geregelten Gebühren … Die neue EU-Verordnung will zur Vielfaltserhaltung beitragen, würde aber sogar die kleinsten ErhalterInnen mit neuer Bürokratie belasten. (Auch Reiserabgabe ist betroffen. Anm. d. Red.)
Arche Noah schreibt: „Scharf kritisiert wird von der Gesellschaft, dass das völkerrechtlich verankerte Recht von Bäuer:innen, ihr eigenes Saat- und Pflanzgut weiterzugeben und zu verkaufen, nicht vollständig umgesetzt wird. In Widerspruch zur UNO-Erklärung über die Rechte von Kleinbäuer:innen (UNDROP) dürfen Bäuer:innen in der EU ihre eigenen Sorten auch in Zukunft nicht verkaufen, die unentgeltliche Weitergabe wird zudem sowohl Mengenbeschränkungen als auch geografischen Grenzen unterliegen. Für Kulturen wie Mohn und Kartoffeln wird der Tausch komplett verboten. „Die EU-Landwirtschaftsminister:innen verweigern den Bäuer:innen ihr Menschenrecht. Das ist inakzeptabel“.
Weiterlesen:
https://www.abl-ev.de/aktuelles/details/einigung-auf-neues-saatgutrecht
Wer kennt sie noch, die alten Sorten ?
Fast unmerklich verschwinden seit Jahrzehnten die Obstbäume aus Gärten und Wiesen unserer Landschaft. Mit ihnen verschwinden viele der alten Sorten, die von unseren Vorfahren genutzt, sorgsam gehütet und vermehrt wurden. Wer kennt noch den Prinzenapfel, die Kirkes Pflaume, die Muskateller Birne oder die Kirsche Königin Hortense?
Mit ihnen sind auch wertvolle Eigenschaften wie z.B. Krankheitsresistenzen unwiederbringlich verloren. Die Spezialisierung des Handels auf einige wenige Standardsorten beschleunigt den Verlust der genetischen Vielfalt. Dies geht einher mit dem Verschwinden des selbstangebauten Obstes von unserem Speisezettel als eine Folge vereinheitlichter Supermarkt-Früchte.
Obstsorten sind ein lebendiges Kulturerbe, das wir erhalten wollen. Über 20 Jahre Pomologen-Verein e.V. haben sich gelohnt: Unsere Mitglieder konnten viele Sorten erhalten, neue Pflanzungen anlegen und das Wissen weitergeben.
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Obstbau-Geschichte
Herbert Ritthaler hat einen geschichtlichen Abriss zusammengestellt, den er leicht abgeändert der Broschüre Pfälzer Obstkultur (erhältlich in unserem Online-Shop) entnommen hat.
Die Obstbau-Geschichte im Überblick als PDF (218 KB)










