Pomologen-Verein e.V.

Keine Deregulierung neuer Gentechnik-Verfahren!

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Deutschland nicht zugelassen, bis auf eine Ausnahme. Dennoch begegnet uns die Gentechnik bei Futter­mitteln für Tiere, bei Baum­wolle für Kleidung. Lebens­mittel sind in Deutschland eher versehent­lich mit gentechnisch veränderten Stoffen „kontaminiert“. Mit großer Sorge verfolgen wir die hastig durch­gepeitschen neuen Regelungen zur Gentechnik in der Landwirt­schaft auf EU-Ebene!

Da es derzeit neben Futter­mitteln haupt­sächlich um gentechnisch veränderte Lifestyle-Produkte geht, scheint diese Eile nicht geboten.

Für den Klima­wandel bieten die neuen und alten Gentech-Verfahren leider keine Lösung, weil sie im Grunde einen falschen Ansatz haben.

Es gibt sie auch (noch?) nicht.

In der jetzigen Zeit hilft Vielfalt, welche die Natur besser als alle Labore der Welt erzeugen kann. Die Jahr­millionen gewachsene Anpassungs­fähigkeit der Pflanzen (z.B. nutzen das neuere Züchtungen von klima­angepassten Populationen in der Landwirt­schaft) sollte nicht unter­schätzt und die Potenziale der gentechnischen Verfahren nicht über­schätzt werden.

Der PV hat mit 138 anderen Organisationen dieses Positions­papier unter­schrieben.

Positionspapier zu Gentechnik-Verfahren

Es gibt auf der PV-Internet­seite eine Petition von We act und noch eine Petition von Arche Noah, die große Resonanz haben und verdienen.

Zu diesem Thema ist auch der Vortrag von H.-J. Bannier „Ökolog. Apfelzüchtung statt Neuer Gentechnik CRISPR-Cas“ sehr gut geeignet:

» Vortrag bei YouTube ansehen

 

Stellung­nahme vom Vorstand des Pomologen-Vereins

Die vollmundigen Versprechen, dass GT- und NGT-Pflanzen weniger Pestizide benötigen als auch mehr Ertrag bringen, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Es gibt in diesen Punkten eine Verschlechterung. In Indien führte das dazu, dass nun vom Anbau von GT-Baum­wolle abgeraten wird. Und angeblich klima­rettende Pflanzen sind über­haupt (noch?) nicht da. Statt­dessen gibt es in den USA Äpfel, die nicht bräunen und deshalb lange frisch aussehen, selbst wenn sie es nicht mehr sind.

Der weitaus größte Teil der GT- und NGT-Pflanzen sind wie diese Äpfel Lifestyle-Produkte. Brauchen wir das? Da in Deutschland eine große Mehrheit sich gegen Gentechnik in Lebens­mitteln ausspricht, kann ange­nommen werden, dass diese sich hier kaum zum Verkaufs­schlager entwickeln könnten. Wenn es erkennbar wäre, dass dies gentechnisch veränderte Produkte sind. Aber genau das soll sich auf Betreiben der Industriellen Landwirt­schaft ändern. Die Kennzeichnungs­pflicht von gentechnisch veränderten Pflanzen soll erheblich verwässert, womöglich komplett ausge­hebelt werden. Wenn die EU-Kommissions­vorschläge sich durch­setzen würden, wüssten wir nicht mehr, was auf den Tisch kommt. Wahl­freiheit ade! Der Kommissions­vorschlag ist ein kompletter Bruch mit dem Vorsorge­prinzip der EU.

GT und NGT würden nicht kennzeichnungs­pflichtig sein, bis zu einer willkürlich ange­nommenen Anzahl von 20 GT-Veränderungen in einer Pflanze. Unter dieser Zahl liegen nahezu alle derzeit existierenden GT- und NGT-veränderten Nahrungs­mittel.

NGT (neue Gentechnische Verfahren wie z.B. CRISPR-CAS soll anders als die „alte“ Gentechnik noch kaum nachweisbar sein. Sie gilt als präzise und deshalb harmlos, allerdings sind mit den neuen Gentechnischen Verfahren weitaus umfang­reichere Eingriffe in den eigentlich sehr gut gegen Einflüsse geschützten Bereich des Genoms möglich geworden.

Es besteht die Gefahr, dass der gesamte Bio-Bereich zu Grabe getragen wird. Bei Bio galt bislang etwas verkürzt gesagt, dass alle Züchtung in der Natur und nicht im Reagenz­glas statt­finden soll. Leider sind einige Bio-Akteure hier nicht so ganz standfest, sehen sie ihre Felle davon­schwimmen und heulen jetzt mit den Wölfen, um nicht unter­zugehen?

Der Bio-Bereich hat noch zu wenig eigene Züchtung. Ein Grund mehr, hier vermehrte Anstrengungen zu unter­nehmen, aber die Zeit ist knapp. Wie Äcker mit Biopflanzen vor gentechnischen Verunreinigungen aus der Nachbar­schaft geschützt werden sollen, ist ungeklärt. Das Verursacher­prinzip wäre ausge­hebelt. Kosten würden womöglich die Bio-Betriebe selbst tragen müssen.

Ein weiteres riesiges Problem ist die derzeitige Praxis bei der Vergabe von Patenten. Mit der Deregulierung der Gentechnik wird eine Ausweitung von Patenten auch auf konventionell erzeugte Pflanzen­eigen­schaften möglich.

Die Anbau­verbände Demeter, BÖLW, Bioland, Naturland und viele weitere haben kritische Stellung­nahmen veröffent­licht, die ABL hat ein dickes Aktions­paket geschnürt, aber noch ist der Aufschrei in der Bevölkerung nicht stark genug ins Rollen gekommen und schon ist es eben mal auf die Schnelle in der EU in die Wege geleitet?

Sabine Fortak für den Vorstand

Quellen­angaben: Bitte die gekenn­zeichneten Links anklicken.


„Standards der Obst­baum­pflege“

Empfehlungen für eine fach­gerechte Pflege groß­kroniger Obst­bäume

Das Regel­werk „Standards der Obst­baum­­pflege“ ist im Online-Shop des Pomologen-Vereins erhältlich.

Leseprobe

Streuobst­wiesen mit ihren groß­kronigen Obst­bäumen erfahren eine neue öffent­liche Beachtung und Wert­schätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobst­wiesen neu angelegt und alte Obstbaum­bestände wieder in Pflege genommen – oft unterstützt durch Förder­programme. Allerdings können diese Bemühungen nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforder­lichen Pflanz-, Pflege- und Schnitt­arbeiten fach­gerecht ausgeführt werden.

Die hier vorliegenden Standards der Obstbaum­pflege formulieren Mindest­anforderungen an eine fach­gerechte Pflege groß­kroniger Obst­bäume. Sie reichen von der Pflanzung über die Pflege und den Aufbau­schnitt von Jung­bäumen bis zu unter­schied­lichen Pflege- und Schnitt­arbeiten an Ertrags- und Alt­bäumen – immer unter Berücksichtigung ihrer besonderen Eigen­schaften als Kultur­pflanzen.

Das Werk wendet sich an Obstbaum­pfleger:innen, Kommunen, Behörden, Verbände und auch an Privat­personen – somit an alle, die Pflanz- oder Pflege­arbeiten an Obst­bäumen ausschreiben, ausführen oder abnehmen.

Die Standards werden ergänzt durch einen ausführ­lichen Anhang, der die Anforderungen an eine gute fach­liche Praxis bei der Pflege groß­kroniger Obst­bäume begründet und erläutert. Weitere Anhänge regeln den Aufbau einer Oeschberg­krone oder geben Hinweise für die Ausschreibung von Pflege­arbeiten an Obstbäumen. Ein umfang­reicher Katalog von Muster­leistungs­beschreibungen erleichtert die Erstellung von Ausschreibungs­texten und Leistungs­verzeichnissen. Detaillierte Check­listen bieten Hilfe­stellungen für die Über­prüfung und Abnahme ausge­führter Arbeiten. Abschließend werden in einem umfang­reichen Glossar alle in der Obstbaum­pflege relevanten Begriffe definiert und erläutert.


Handlungskonzept Streuobst Thüringen

Fachliche Standards zur Pflanzung und Pflege für die Eingriffs­regelung und Förderung

Aktuell wurde vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Natur­schutz in Form einer 100-seitigen Broschüre ein Handlungs­leitfaden heraus­gegeben, der erstmals Standards für den Umgang mit Streuobstwiesen vorgibt.

Die Initiative hierzu ging ursprüng­lich von Michael Grolm, dem Betreiber der Obst­baum­schnitt­schule in Erfurt aus, der die Erstellung des Handlungs­konzeptes bei einem Gespräch im Thüringer Ministerium anregte. Durch dessen ehren­amtliches Engagement und Fach­wissen konnte nun das umfang­reiche fachlich fundierte Handlungs­konzept für die Planung, Pflege und den Erhalt von Streuobst­wiesen, an dem auch die Arbeits­gemeinschaft bäuerliche Land­wirtschaft (AbL) und die Grüne Liga Thüringen mitwirkten, erscheinen. Entstanden ist ein wert­volles Werk mit der Beschreibung fachlicher Standards zur Pflanzung und Pflege von Streuobst­beständen, das zudem ein fundiertes Wissen zum Schutz von Streuobst­wiesen vermittelt und auch zuständigen Behörden als praktikables Instrument dienen kann.

Die Broschüre behandelt folgende Themen:

  • Begriffs­bestimmung und gesetzlicher Schutz von Streuobst­wiesen
  • Anlage von Streuobst­wiesen
  • Bestands­pflege der Obst­gehölze
  • Grünland­nutzung des Unter­wuchses
  • Sanierung und Revitalisierung von Streuobst­beständen
  • Streuobst­wiesen zur Kompensation in der Eingriffs­regelung
  • Förder­angebote für Streuobst­wiesen in Thüringen

Broschüre als PDF herunterladen

 

» Publikations­verzeichnis Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz


Kulturpflanzenvielfalt muss Gemeingut bleiben!

Zum „Internationalen Tag der biologischen Vielfalt“ am 22. Mai veröffent­licht der „Dach­verband Kultur­pflanzen- und Nutz­tier­vielfalt“ seine Beschreibung dessen, was Kultur­pflanzen­vielfalt eigentlich ausmacht.

Vollständige Presse­mitteilung

Beschreibung der Kultur­pflanzen­vielfalt


Infoblätter zum Thema „Pflege von Streuobst­wiesen“

Die Stadt Großbottwar versucht durch verschiedene Maß­nahmen, die Streuobst­wiesen auf ihrer Gemarkung zu erhalten und ihren Zustand zu verbessern. Dazu gehören z. B. Schnittgut-Sammel­aktionen, ein Schnitt­kurs für Anfänger und, mithilfe von Hans-Thomas Bosch, die Suche nach historischen Obst­sorten. Die Projekte werden in Zusammen­arbeit mit dem Landschafts­erhaltungs­verband Ludwigsburg, dem örtlichen Obst- und Garten­bauverein und dem Fachwart­verein Ludwigsburg durch­geführt.

Über ihre Internet­seite stellt die Stadt den Bürgern zusätzlich verschiedene Informationen und Links zum Thema Streu­obst zum Abruf bereit. Dazu gehören drei Info­blätter, die eventuell auch für auswärtige Streuobstwiesen­freunde von Interesse sein könnten.

Die Info „Baum- und arten­schutz­gerechter Mistel­schnitt in Streuobst­beständen“ fasst die Maßnahmen zur Beseitigung von Misteln auch grafisch zusammen. Dabei wurden die Belange des Baum­schutzes und des Arten­schutzes berück­sichtigt.

Die Info „Wiesenpflege in Streuobst­beständen mit Motor­geräten – welche Technik verträgt die Natur am besten?“ bewertet die Auswirkungen verschiedener Pflege­methoden bei der Wiesen­mahd auf Flora und Fauna auf der Basis wissen­schaft­licher Publikationen. Die Ergebnisse wurden in einer Tabelle zusammen­gefasst.

Eine weitere Info mit dem Titel „Habitat­bäume in Streuobst­wiesen – Jung­bäume pflanzen ist wichtig, Altbäume erhalten auch!“ beschäftigt sich mit der Bedeutung von Alt- bzw. Habitat­bäumen für die Fauna. Oftmals werden die „Alten“ beseitigt, damit die „Jungen“ gepflanzt werden können. Die „Alten“ sind für den Arten­schutz wichtig, aber genauso für den Erhalt alter Sorten und ihres genetischen Potenzials. Die Pflanzung von Jung­bäumen neben Altbäumen kann eine Lösung für diesen Konflikt sein.

Die 3 Info­blätter sind auf der Internet­seite der Stadt Großbottwar abrufbar unter:

» https://www.grossbottwar.de/seite/487393/allgemeine-infos.html


Wer kennt sie noch, die alten Sorten ?

Fast unmerklich verschwinden seit Jahr­zehnten die Obstbäume aus Gärten und Wiesen unserer Landschaft. Mit ihnen verschwinden viele der alten Sorten, die von unseren Vorfahren genutzt, sorgsam gehütet und vermehrt wurden. Wer kennt noch den Prinzenapfel, die Kirkes Pflaume, die Muskateller Birne oder die Kirsche Königin Hortense?

Mit ihnen sind auch wertvolle Eigenschaften wie z.B. Krankheits­resistenzen unwieder­bringlich verloren. Die Spezialisierung des Handels auf einige wenige Standardsorten beschleunigt den Verlust der genetischen Vielfalt. Dies geht einher mit dem Verschwinden des selbstangebauten Obstes von unserem Speisezettel als eine Folge vereinheitlichter Supermarkt-Früchte.

Obstsorten sind ein lebendiges Kulturerbe, das wir erhalten wollen. Über 20 Jahre Pomologen-Verein e.V. haben sich gelohnt: Unsere Mitglieder konnten viele Sorten erhalten, neue Pflanzungen anlegen und das Wissen weitergeben.

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Obstbau-Geschichte

Herbert Ritthaler hat einen geschichtlichen Abriss zusammen­gestellt, den er leicht abgeändert der Broschüre Pfälzer Obstkultur (erhältlich in unserem Online-Shop) entnommen hat.

Die Obstbau-Geschichte im Überblick als PDF (218 KB)