Online-Petition: Streuobst richtig schützen – Hochstamm-Schutz ab 160 cm Stammhöhe!

09.05.2020

Eilig !

Die Unter­zeichnenden fordern das Land Baden-Württemberg auf, den Schutz von Streuobst­beständen im Sinne von Land­wirt­schaft, Natur­schutz und Bewirt­schaftern umzusetzen:

In der Gesetzes­text­begründung zum Natur­schutz­gesetz § 33a „Streu­obst­bestände“ soll stehen:

„Hoch­stämmige Obst­bäume haben eine Stamm­höhe von mindestens 160 cm.“

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