Nun ist es offiziell: Der Streuobstanbau in Deutschland ist ab sofort „Immaterielles Kulturerbe“.
In einem mehrstufig angelegten Bewerbungsverfahren entschied die Kulturministerkonferenz der 16 Bundesländer, dass der Streuobstanbau einen Eintrag in das „Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe“ erhält.
Die Beantragung wurde vor allem vom Verein „Hochstamm Deutschland e. V.“ initiiert und koordiniert und von zahlreichen Einzelpersonen und Institutionen unterstützt. Geplant ist nun, einen länderübergreifenden europäischen Kulturerbe-Antrag auf den Weg zu bringen. Hierzu sollen zunächst mögliche europäische Kooperationspartner gesucht werden.
Weitere Informationen erhält man unter oekolandbau.de sowie auf der Seite der Deutschen UNESCO-Kommission.