Streuobst­anbau in Deutschland „Immaterielles Kulturerbe“

31.03.2021

Nun ist es offiziell: Der Streuobst­anbau in Deutschland ist ab sofort „Immaterielles Kultur­erbe“.

In einem mehr­stufig angelegten Bewerbungs­verfahren entschied die Kulturminister­konferenz der 16 Bundes­länder, dass der Streuobst­anbau einen Eintrag in das „Bundes­weite Verzeichnis Immaterielles Kultur­erbe“ erhält.

Die Beantragung wurde vor allem vom Verein „Hochstamm Deutschland e. V.“ initiiert und koordiniert und von zahlreichen Einzel­personen und Institutionen unter­stützt. Geplant ist nun, einen länder­übergreifenden europäischen Kulturerbe-Antrag auf den Weg zu bringen. Hierzu sollen zunächst mögliche europäische Kooperations­partner gesucht werden.

Weitere Informationen erhält man unter oekolandbau.de sowie auf der Seite der Deutschen UNESCO-Kommission.