Vermehrbares Saatgut droht vom Markt zu verschwinden

06.11.2018

06.05.2013/sg | In Brüssel hat heute die EU Kommission mit der Reform von Tier- und Pflanzengesundheitsregelungen eines der wichtigsten Gesetzespakete des letzten Jahrzehnts dem Parlament vorgestellt. Enthalten ist eine Reform des umstrittenen Saatgutrechts, das mit strengen Marktzulassungsregeln über Jahrzehnte zu einer Marktmacht der Agrarkonzerne beim Saatgut und zum Verlust der genetischen Vielfalt beigetragen hat.

Die Abhängigkeit von Agrarchemie-Konzernen dürfte weiter steigen, denn der Anteil Saatgut von Sorten, die Landwirte oder Gärtner selbst vermehren können, ist im Erwerbs- und Hobbyanbau nur noch verschwindend gering. Eine bürokratische Zulassungspflicht auch für seltene Vielfaltssorten behindert zusätzlich ihre Verbreitung. Dass die für Verbraucher völlig nutzlose Zulassung zudem auf historisch belegte Sorten und ihre oft unbekannten Ursprungsregionen beschränkt ist, halten Sortenvielfalts-Experten für besonders kurzsichtig.

Die Kommission hat in letzter Minute eine Nischenregelung eingeführt, der zu Folge die Zulassungspflicht bei kleinen Unternehmen entfällt. Sie müssen allerdings von jeder Art genaue Berichte über produzierte und verkaufte Mengen erstellen. Zudem müssen für jede Pflanzenart noch offene Einzelregelungen in Erfahrung gebracht werden, die sich die Kommission für die Zukunft vorbehält.

Auch wenn die Nischenregelung eine Verbesserung gegenüber bisherigen Verfahren darstellt, gilt: Für seltene Sorten wirkt sich jeder Verwaltungsaufwand praktisch wie ein Verbot aus. Geistige Eigentumsrechte werden weiter gestärkt, geschützte Sorten sollen nun automatisch die Marktzulassung erhalten. Patentierten Pflanzen wird der Marktzugang als heterogenes Reproduktionsmaterial erheblich erleichtert.

Bei speziell für den Ökolandbau gezüchteten Sorten wird weiterhin ihre größte Stärke, die genetische Breite, zum K.O.- Kriterium gemacht. Bio-Landwirte müssen weiterhin oft auf die Hybridsorten der Industrie zurückgreifen und dann auf viele gute natürliche Eigenschaften der Pflanzen verzichten. Hinzu kommt sogar ein neuer, industriefreundlicher Grundsatz: Landwirte und Gärtner dürfen gar kein Saatgut mehr verkaufen, wenn sie Nahrungsmittel anbauen. Allein diese Regelung dürfte den meisten kleinen Betrieben mit seltener Vielfalt die Existenzgrundlage rauben, und sie könnte allen Berufslandwirten das verbieten, was sie seit Menschengedenken tun: Saatgut aus der Ernte gewinnen und mit anderen austauschen.

Nun fordern Gärtner, Landwirte und Obstanbauer von EU Parlament und Ministerrat grundsätzliche Änderungen des umstrittenen Saatgutrechts: Link zur Petition.

Kontakt: Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V., Susanne Gura, Tel. (0228) 94 80 670, gura(at)dinse.net